Datenschutz

Der Umgang mit personenbezogenen Daten beispielsweise Ihrer Kunden oder Mitarbeiter muss mit geltendem Recht in Einklang stehen. Um die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, müssen Ihre Unternehmensleitlinien den geltenden Vorschriften angepasst werden.

Wir untersuchen ob Ihr Unternehmen die Datenschutzgesetze erfüllt und stellen bei Bedarf einen externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten gem. § 4f BDSG.

Sie benötigen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten, wenn einer der folgenden vier Punkte in Ihrem Unternehmen gegeben ist:

  wenn personenbezogene Daten automatisiert erhoben, verarbeitet oder genutzt     werden und damit i.d.R. mind. 5 Arbeitnehmer beschäftigt sind.
  wenn personenbezogene Daten auf andere Weise verarbeitet werden und damit i.d.R.     mind. 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind.
  wenn automatisierte Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Vorabkontrolle     gem. § 4d V BDSG unterliegen (unabhängig von der Anzahl der AN)
  wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung oder der     anonymisierten Übermittlung verarbeitet oder genutzt werden.

Vorteile des Einsatzes eines externen Datenschutzbeauftragten:

  Wesentlich niedrigere Kosten (Initial- und Folgekosten)
  Kalkulierbare Kosten
  Umfangreiche Kenntnisse im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit
    (juristische, betriebswirtschaftliche, technische, fachliche Aspekte)
  Sehr hohe Fachkunde in der Informationstechnologie, u.a. durch Kenntnisse der     Abläufe in anderen Unternehmen
  Kein "Kündigungsschutz"
  Kurzfristige Verfügbarkeit