Datenschutz
Der Umgang mit personenbezogenen Daten beispielsweise Ihrer Kunden oder Mitarbeiter
muss mit geltendem Recht in Einklang stehen. Um die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes
zu erfüllen, müssen Ihre Unternehmensleitlinien den geltenden Vorschriften angepasst werden.
Wir untersuchen ob Ihr Unternehmen die Datenschutzgesetze erfüllt und stellen bei Bedarf einen
externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten gem. § 4f BDSG.
Sie benötigen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten, wenn
einer der folgenden vier Punkte in Ihrem Unternehmen gegeben ist:
wenn personenbezogene Daten automatisiert erhoben, verarbeitet oder genutzt
werden und damit i.d.R. mind. 5 Arbeitnehmer beschäftigt sind.
wenn personenbezogene Daten auf andere Weise verarbeitet werden und damit i.d.R.
mind. 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind.
wenn automatisierte Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Vorabkontrolle
gem. § 4d V BDSG unterliegen (unabhängig von der Anzahl der AN)
wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung oder der
anonymisierten Übermittlung verarbeitet oder genutzt werden.
Vorteile des Einsatzes eines externen Datenschutzbeauftragten:
Wesentlich niedrigere Kosten (Initial- und Folgekosten)
Kalkulierbare Kosten
Umfangreiche Kenntnisse im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit
(juristische, betriebswirtschaftliche, technische, fachliche Aspekte)
Sehr hohe Fachkunde in der Informationstechnologie, u.a. durch Kenntnisse der
Abläufe in anderen Unternehmen
Kein "Kündigungsschutz"
Kurzfristige Verfügbarkeit